Meldungen von Unfällen mit Personenschaden gemäßm§ 43 Abs. 1 Unfälle mit Personenschaden sind gemäß KflG der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu melden

Aus OGD Cockpit
Version vom 6. November 2017, 13:45 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (CSV-Import)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu:Navigation, Suche
Geheimhaltung/rechtliche Hindernisse:
0 Punkte - Achtung!0
Personen-/Unternehmensbezug:
1 Punkt1
Nutzungsrecht:
5 Punkte5
Nutzen:
1 Punkt1
Aufwand:
3 Punkte3
Inhaltliche Datenqualität:
5 Punkte5
Technische Verfügbarkeit:
2 Punkte2
Synergie: -
Summe: 17
Durchschnitt: 2,125
Titel des Metadatensatzes: Meldungen von Unfällen mit Personenschaden gemäßm§ 43 Abs. 1 Unfälle mit Personenschaden sind gemäß KflG der jeweiligen Aufsichtsbehörde zu melden
Eindeutiger Identifikator:
Datum des Metadatensatzes:
Beschreibung:
Kategorie: Verkehr und Technik
Schlagworte:
Datenverantwortliche ;Stelle:
Veröffentlichende Stelle:
Lizenz:
Zeitliche Ausdehnung (Anfang):

Datensätze, Dienste oder Dokumente Derzeit wurden noch keine Ressourcen zu diesem Datensatz erfasst!

Diskussion (intern)
Diskussion (extern)
blog comments powered by Disqus


Weitere Anmerkungen[Bearbeiten]